Bundestag und Bundesrat stimmen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu

Juni 2024

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.


Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Nach Bestätigung des Einigungsvorschlags durch den Bundestag stimmte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am 14. Juni 2024 zu.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Pressemitteilung vom 12. Juni 2024 / Bundesrat kompakt vom 14. Juni 2024


Bundesrat: Änderungen im Straßenverkehrsrecht gestoppt

November 2023: Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24. November 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat (BR Drs. 548/23). Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung – die Abstimmung darüber wurde im Plenum abgesetzt. Die StVO-Novelle kann daher vorerst nicht in Kraft treten.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.

Ziel der geplanten Änderungen war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 24. November 2023

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