Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat – Drucksache 19/14425 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) unverändert angenommen.