Um zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag zum Thema Mietrecht ging es in einer Anhörung im Rechtsausschuss am 19. Mai 2021. Auf der Tagesordnung der Sitzung standen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BT Drs. 9/23116), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung schützen“ (BT Drs. 19/16837) sowie ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums (BT Drs. 19/20589).
Im Zentrum der Stellungnahmen standen die Probleme der Gewerbemieter. Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein schilderte aus seiner Praxis die Schwierigkeiten von Kleingewerbetreibenden und soziale Trägern. Er sprach sich für eine Ausweitung des Kündigungsschutzes und für ein spezielles Gewerbe-Kündigungsrecht aus. Bei teilweise gleicher Schutzwürdigkeit könne auf das Wohnraummietrecht verwiesen werden. Wie im Wohnraum-, sollten auch im Gewerbemietrecht die Vermieterkündigungen stets an einen Grund gekoppelt werden. Heute im Bundestag (hib) vom 20. Mai 2021