Bundestag beschließt Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes

Oktober 2024

Der Bundestag hat am 10. Oktober 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (BT Drs. 20/12771, BT Drs. 20/13165) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (BT Drs. 20/13287) angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
"Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig", schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf.

Der mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiterzuentwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden. 

Ziel sei es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder, für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot.

Beratungen im Haushaltsausschuss

Zu diesem Teil des Gesetzentwurfs hatte der Haushaltsausschuss am 9. Oktober zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Danach sollte gegenüber dem Regierungsentwurf unter anderem durch eine Änderung im KiQuTG das Ziel des Gesetzes nachgeschärft werden, "im Rahmen des KiQuTG zusätzliche Impulse für die Qualitätsentwicklung zu setzen und hierdurch bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte, qualitative Standards für die Kindertagesbetreuung vorzubereiten."

Angepasst wurde zudem die vorgesehene Änderung im Finanzausgleichsgesetz. "Die Änderung stellt sicher, dass das Ziel erreicht wird, den Kosten der Länder für die Kita-Qualitätsverbesserung durch eine Veränderung der Verteilung der Umsatzsteuer um jeweils 1,993 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 zugunsten der Länder und zulasten des Bundes Rechnung zu tragen", hieß es dazu im Änderungsantrag der Koalition im Haushaltsausschuss.

Quelle/Weitere Informationen: Deutscher Bundestag, Online-Dienste, Dokumente, 10. Oktober 2024


Kritik an Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes

September 2024: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (BT Drs. 20/12771) wird von Sachverständigen als nicht ausreichend empfunden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklung mit bundesweiten Standards zu erreichen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 23. September 2024 deutlich. Positiv vermerkten die Sachverständigen, dass sich der Bund mit jeweils zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 und in Jahr 2026 an den Kita-Kosten der Länder beteiligen will. Kritik gab es aber an der Höhe der Fördersumme und dem eingeschränkten Förderzeitraum, der keine langfristigen Planungen ermögliche.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 24. September 2024

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