Die Bundeshilfen für den öffentlichen Personennahverkehr sollen aufgestockt werden: Der Bundestag hat am 30. Januar 2020 Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BT Drs. 19/15621) beschlossen. Der Bundesrat berät am 14. Februar 2020 abschließend darüber.
Danach sollen in diesem Jahr 665 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung stehen – doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. In den Jahren 2021 bis 2024 sind es insgesamt jeweils eine Milliarde Euro, im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro. In den Folgejahren soll der Betrag jährlich um 1,8 Prozent ansteigen.
Anders als bisher dürfen diese Gelder auch in die Grunderneuerung fließen: Städte und Kommunen können sie künftig beispielsweise auch nutzen, um U-Bahnhöfe, Tunnel und Treppenaufgänge zu erneuern.
Darüber hinaus soll der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent erhöht werden und das erforderliche Volumen für die Förderfähigkeit von Projekten abgesenkt. So können auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden.
Die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Damit soll die Verkehrswende ermöglicht werden.
Der Bundesrat hatte an dem ursprünglichen Gesetzentwurf erheblichen Änderungsbedarf geltend gemacht. Gerade im Hinblick auf die erforderliche Mobilitätswende seien weiter Maßnahmen erforderlich, hieß es in seiner Stellungnahme. Dazu gehörten unter anderem eine erleichterte Förderung von modernen Umsteigeanlagen wie Bike&Ride-Systeme, erweiterte Fördertatbestände, die insbesondere dem Busverkehr zu Gute kommen sowie die Unterstützung bei der Beschaffung emissionsarmer Fahrzeuge. Der Bundestag hat keine dieser Änderungsvorschläge aufgegriffen und den Gesetzentwurf weitgehend unverändert beschlossen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 4. Februar 2020