Das Verfahren des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT Drs. 19/21673) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT Drs. 19/21379). Für den BVWP 2030 seien insgesamt über 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau, von denen etwa 1.700 auf Bundesfernstraßen, 400 auf Bundesschienenwege und 50 auf Bundeswasserstraßen entfielen, von zahlreichen Akteuren eingebracht worden, heißt es in der Antwort. Anschließend seien die Projektanmeldungen von Fachgutachtern des Bundes plausibilisiert und unter Nutzung der Verkehrsprognose 2030 als Grundlage einem Bewertungsverfahren mit vier Modulen (Modul A: Nutzen-Kosten-Analyse, Modul B: Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, Modul C: Raumordnerische Beurteilung, Modul D: Städtebauliche Beurteilung) unterzogen worden.
Entsprechend den Ergebnissen der Projektbewertungen habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Weiteren einen Entwurf für den BVWP 2030 aufgestellt und die darin enthaltenen Verkehrsinfrastrukturprojekte nach Dringlichkeitskategorien priorisiert. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Hinweise einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung habe das Kabinett dann den BVWP 2030 beschlossen. Den mehrstufigen Prozess zur Aufstellung des BVWP 2030 habe das BMVI mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens im Jahr 2009 eingeleitet und mit dem Beschluss des Bundeskabinetts im Jahr 2016 abgeschlossen.
Als Kabinettsbeschluss entfalte der verkehrsträgerübergreifende BVWP 2030 zwar keine Rechtswirkung auf nachfolgende Planungs- und Verwaltungsverfahren, heißt es weiter. Jedoch sei er die Grundlage für das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, mit dem der Bedarf von Bundesfernstraßenmaßnahmen festgestellt werde. Quelle: Heute im Bundestag, hib Nr. 884 vom 28. August 2020