Die Bundesregierung will das Grunderwerbsteuergesetz an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsvom 10. August 2021 anpassen. Die Überlegungen seien dazu noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 20/2407) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT Drs. 20/2136). Die Fraktion hatte sich unter anderem nach den Plänen der Koalition zur flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag und nach der Schließung von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb durch Konzerne erkundigt. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib 338/2022) vom 30. Juni 2022