Der am 10. August 2022 von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf legt fest, dass künftig zur öffentlichen Wasserversorgung, als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge, auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört. Städte und Gemeinden müssen die neue Regelung mit Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen. Dabei haben sie weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Trinkwasserbrunnen sollten möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden. Derzeit gibt es deutschlandweit bereits schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.
Öffentliche Trinkbrunnen sind überdies eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Daher sind sie auch Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne. Ziel ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Fachleute des Zentrums KlimaAnpassung unterstützen zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Ausarbeitung von Konzepten zum Hitze- und UV-Schutz. Die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans lässt das Bundesumweltministerium in einem eigenen Forschungsvorhaben erkunden.
In den meisten Bundesländern bestehen bereits landesrechtliche Vorschriften, die die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Kommunen zuweisen. Mit der neuen Regelung leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag, um Ziel 6 der UN-Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDGs) und die damit verbundene Zielvorgabe, den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle, zu erreichen.
Die Gesetzesnovelle passiert zunächst den Bundesrat, bevor der Bundestag sie verabschieden kann. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Quelle/Weitere Informnationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressedienst – Nr. 106/22, 10. August 2022