Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von Sportstätten und Bädern, die nicht im Bundeseigentum stehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Das geht aus der Antwort (BT Drs. 20/1935) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT Drs. 20/1658) hervor, die sich für die Förderung von Sportstätten in Bayern durch den Bund interessierte.
Die Förderung von Sportstätten liege grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen. Auch seien die Länder für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig. Sie seien aufgerufen, die Kommunen bei der Erhaltung von Sportstätten für den Breitensport angemessen zu unterstützen und täten dies auch mit eigenen Programmen, heißt es in der Antwort. Dennoch unterstütze der Bund in dem Bewusstsein des hohen Förderbedarfs Kommunen beim Erhalt ihrer Sportinfrastruktur im Rahmen des Städtebaus mit verschiedenen Bundesprogrammen. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 8. Juni 2022