Bei Planungs- und Genehmigungsverfahren unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie bestehen oft Schwierigkeiten bei der öffentlichen Auslegung von Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte. Erörterungstermine und Antragskonferenzen – beispielsweise zu Vorhaben im Straßen-, Bahn- oder Energienetzausbau – können nicht wie früher üblich stattfinden. Abhilfe schafft hier das Planungssicherstellungsgesetz, das seit Mai 2020 sicherstellt, dass Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden können. Die Regelungen wurden bisher sehr gut aufgenommen und haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Das Bundeskabinett hat daher eine Verlängerung auf den Weg gebracht, die bis Ende 2023 weiter Rechts- und Planungssicherheit vor allem für wichtige Großvorhaben bringen soll.
Die Sonderregelung – das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz – erleichtert die Verfahren nach 15 Fachgesetzen: beispielsweise für Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Bundesimmissionsschutz- und Bundesnaturschutzgesetz, nach Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Energiewirtschafts- und Netzausbaubeschleunigungsgesetz, nach Bundesfernstraßen-, Eisenbahn- sowie Luftverkehrsgesetz.
Quelle/Weitere Informationen: Die Bundesregierung, Portal, Fragen und Anwtorten zur Suche "Kabinett, Coronavirus" 6. Juli 2022