Das vor zwei Jahren initiierte Mieterstrom-Modell bleibt weiter hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück. Zu Anfang Juli 2019 seien 677 Photovoltaik-Mieterstromanlagen mit insgesamt etwa 13,9 Megawatt gemeldet gewesen, erklärt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten "Mieterstrombericht nach §99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017" (BT Drs. 19/13430). "Vor diesem Hintergrund ist der 500-MW-Deckel bisher bei weitem nicht zur Anwendung gekommen." Im Ergebnis zeige der Bericht, dass die aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um Mieterstrom als Segment eines zusätzlichen Solarstrom-Zubaus dauerhaft zu etablieren.
Mit Mieterstrom sollen die Bewohner von Mehrfamilienhäusern unmittelbar von Strom vom eigenen Hausdach profitieren – ein Vorteil, der zuvor vor allem Hauseigentümern aufgrund des Eigenversorgungsprivilegs zukam. Das Mieterstromgesetz (vom 17.07.2017) zielt darauf ab, durch eine Förderung von Mieterstrom-Projekten zusätzlich Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen und die Bewohner wirtschaftlich zu beteiligen.
Der Mieterstromzuschlag ist seit Einführung von einem Korridor zwischen 2,6 Cent pro Kilowattstunde (100-Kilowatt-Anlagen) und 3,7 Cent/Kilowattstunde (Anlagen bis 10 Kilowatt) auf 1,2 bis 2,3 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Bis Januar 2020 dürfte er auf 0,3 bis 1,2 Cent pro Kilowattstunde sinken, heißt es in dem Bericht. "In der weiteren Folge wird die direkte Förderung über den Mieterstromzuschlag im Jahr 2021 auslaufen." Danach bleibe die indirekte Förderung etwa über Vergünstigungen bei Netzentgelten.
Auch zur Wirtschaftlichkeit von Solar-Mieterstromanlagen äußert sich der Bericht kritisch. Pauschale Aussagen seien zwar nicht möglich. Allerdings zeigten der niedrige Zubau sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen, dass die jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag immer seltener zur Deckung von laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten ausreichen. "Die Transaktionskosten zur Verwirklichung von Mieterstromprojekten sind höher als im Falle einer Volleinspeisung des erzeugten Solarstroms."
Der Bericht schlägt beispielsweise eine höhere Vergütung, präzisere Regeln zur Anlagenzusammenfassung sowie ein Nachjustieren bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung vor, um das Modell attraktiver zu machen. Das Bundeswirtschaftsministerium werde im Herbst 2019 einen entsprechenden Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen vorlegen, heißt es weiter. Quelle/Weitere Informationen: hib vom 27. September 2019