Die Bundesregierung plant die Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Der entsprechende Entwurf für ein Ganztagsfinanzierungsgesetz (BT Drs. 19/17294) sieht vor, dass der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro in das Sondervermögen einzahlt, aus dem den Bundesländern gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Einrichtung des Sondervermögens soll der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter dienen. Um ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten, seien gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen notwendig, heißt es in der Gesetzesvorlage. Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote biete zum einen Kindern mehr Bildungs- und Teilhabechancen, zum anderen erleichtere es die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördere somit die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Quelle/Weitere Informationen: hib vom 4. März 2020