Auskunft über den aktuellen Stand der Registermodernisierung gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT Drs. 20/10927) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU (BT Drs. 20/10737). Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Registermodernisierungsgesetzes oder eine sonstige Fortentwicklung des Rechts der Registermodernisierung beabsichtigt. Das Registermodernisierungsgesetz war der Anfrage zufolge im März 2021 auf den Weg gebracht worden und schafft die Grundlagen, verwaltungsübergreifend Stammdaten zwischen Behörden zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz austauschen zu können.
Wie die Bundesregierung unter anderem schreibt, stehen für die Bereitstellung und den Betrieb eines einheitlichen informationstechnischen Systems für einen übergreifenden Nachweisdatenaustausch zwischen Behörden von Bund und Ländern (National Once-Only-Technical System) dem Bund im Grundgesetz keine ausreichenden Gesetzgebungskompetenzen zur Verfügung. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung enthalte mit neuen Regelungen im E-Government-Gesetz und der Änderung des Identifikationsnummerngesetzes auch Rechtsänderungen in Hinblick auf die Registermodernisierung. Der Bundesrat habe dem Gesetz in der Plenarsitzung am 22. März 2024 nicht zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren sei vor dem Hintergrund einer möglichen Anrufung des Vermittlungsausschusses noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen für die Umsetzung von Rechtsänderungsbedarfen und die weitere Fortentwicklung des Rechts der Registermodernisierungen sei der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben der Fragesteller bekennt sich der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Registermodernisierung. Allerdings gebe es innerhalb der Fraktionen der Koalition auch scharfe Kritik an der Registermodernisierung.
Wie es auf der Internet-Seite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik heißt, ist die Registermodernisierung eines der größten Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Deutschlands. Ziel der Registermodernisierung sei eine Deutschland- und die EU-weite Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern. Durch vernetzte Register werde das Once-Only-Prinzip umgesetzt, und Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen könnten digitale Verwaltungsleistungen einfach, schnell und sicher beantragen. Notwendige Angaben müssten nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermittelt werden.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 11. April 2024