Bundesregierung gegen Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen

Mai 2019

Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen bestimmter Anbieter ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht das richtige Mittel, "bestehende Engpässe auf den Wohnungsmärkten abzubauen und auf eine Dämpfung des im Wesentlichen knappheitsbedingten Mietenanstiegs hinzuwirken". Eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz könne demnach sogar kontrapunktiv wirken. "Eine solche Maßnahme würde zum einen private Investoren verunsichern und zum anderen den finanziellen Spielraum von Kommunen und kommunaler Wohnungsunternehmen für Neubauvorhaben drastisch reduzieren", heißt es in einer Antwort (BT Drs. 19/9595) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT Drs. 19/8516).  Quelle:hib Nr. 481/2019 vom 30. April 2019