Die Bundesregierung hält die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses hin zu einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts ohne das Erfordernis einer konkreten erheblichen Gefahrenlage für "nicht erforderlich und im Hinblick auf die Verkehrsfunktion der Straße auch nicht sinnvoll". Das geht aus der Antwort der Regierung (BT Drs. 19/23223) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/22657) hervor. Die jetzige Rechtslage ermögliche es den zuständigen Behörden, im Wege einer flächendeckenden Verkehrsplanung ein leistungsfähiges Vorfahrtstraßennetz festzulegen, das insbesondere den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs entspricht und den Kfz-Verkehr von den Wohnstraßen fernhält, schreibt die Bundesregierung.
Zur Frage der Grünen, ob die Bundesregierung die Erleichterung der Einführung verkehrsberuhigter Zonen plant, heißt es in der Vorlage: Die Straßenverkehrsbehörden würden die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen. Ein verkehrsberuhigter Bereich könne für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürften nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und müssten über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. "Ein Änderungsbedarf ist weder ersichtlich noch wurde ein solcher im Rahmen der jüngeren Rechtssetzungsverfahren seitens der Länder an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herangetragen", heißt es in der Antwort. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib 1121/2020) vom 20. Oktober 2020