Die Bundesregierung hat am 27. März 2024 die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift" beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet.
Damit sollen die vom Gesetzgeber beschlossenen Modernisierungsschritte in den Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden. Die Beantragung eines Ausweisdokuments wird bundesweit einheitlich unkomplizierter und komfortabler ausgestaltet.
Durch die Regelungen werden folgende Erleichterungen umgesetzt:
- Für Personen unmittelbar nach Einbürgerung wird die Beantragung deutscher Pässe und von Ausweisen entbürokratisiert.
- Die Pflicht zur Vorlage eines papierbasierten Passbilds entfällt Ende April 2025. Hierzu werden Detailregelungen zum Aufstellen von Selbstbedienungsstationen in den Behörden für das medienbruchfreie digitale Erfassen biometrischer Angaben (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) geschaffen.
- Die Möglichkeit einer postalische Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen an die inländische Meldeanschrift der antragstellenden Person wird ab Mai 2025 eingeführt.
- Auf Wunsch können die antragstellenden Personen künftig eine E-Mail-Adresse hinterlegen, um beispielsweise vor Erreichen des Gültigkeitsendes des jeweiligen Ausweisdokuments rechtzeitig eine Erinnerung zur Neubeantragung zu erhalten.
- Die Ausstellung von digital erzeugten Änderungsaufklebern wird vereinfach, indem die Verpflichtung einer behördlichen Unterschriftsleistung und Datumsangabe künftig entfallen kann.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 27. März 2024