Die Bundesregierung hat am 25. Mai 2023 im Kabinett ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegtes Paket für die digitale Verwaltung beschlossen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen.
Die zugleich beschlossenen Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung enthalten wesentliche Richtungsentscheidungen. Hier geht es um mehr Priorisierung und Standardisierung sowie um eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und den digitalen Identitäten. Ein breites digitales Onlineangebot bleibt Ziel der Bundesregierung. In 2023 und 2024 unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen besonders bei der Umsetzung von 15 Leistungen mit dem Ziel, diese möglichst flächendeckend und vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten.
"Zukünftig können digitale Anträge deutschlandweit über die BundID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben", erklärte die Bundesinnenministerin. Sie begrüße besonders, dass sich der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren. Spätestens 2024 würden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. Das sei ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat.
Das Paket umfasst für Bürgerinnen und Bürger insbesondere folgende Punkte:
- BundID alszentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund wird zentrale Basisdienste bereitstellen, wie das digitale Bürgerkonto BundID. Deutschlandweit soll sich damit zukünftig identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
- Das Once-Only-Prinzips wird gesetzlich verankert. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
- Faktische Abschaffung der Schriftform: Durch die Gesetzesänderung sollen zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden; es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig.
- Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen werden gesetzlich verankert. So soll sichergestellt werden, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ausgerichtet sind.
- Bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115. Die 115 ist heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stellt zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit. Dafür werden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
- Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen: Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen in 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsleistungen. Darunter fallen z.B. die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die KfZ-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.
Inhalte, die für Unternehmen und andere juristische Personen relevant sind:
- Ein Konto für alle: Die Verwendung des sogenannten Organisationskontos wird verpflichtend für alle öffentliche Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Damit können Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen.
- Unternehmensleistungen werden "digital only": Es wird gesetzlich festgehalten, dass spätestens nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden sollen, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 24. Mai 2023