Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz in Kraft

November 2021

Am 1. September 2021 ist die Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen übergreifenden Hochwasserschutz vom 19. August 2021 in Kraft getreten. Quelle:  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 25. August 2021

Mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm wollen Bund und Länder die großen Flussgebiete von Donau, Elbe, Rhein, Weser und Oder gegen Hochwasser wappnen und viele Orte besser vor Überflutungen schützen. Es werden Überflutungsflächen erweitert, Deiche und Rückhaltebecken ertüchtigt. Bund, Länder und Kommunen lernen aus den Risiken der Vergangenheit.
Kernstück des Nationalen Hochwasserprogramms ist eine Liste mit Maßnahmen, die Bund und Länder als besonders wirksam und daher vorrangig identifiziert haben. Bund und Länder priorisieren sie jährlich neu nach Machbarkeit, Effizienz und Wirkung. Maßnahmen des Hochwasserschutzes müssne jahrlich priorisiert werden.

Quelle/Weitere Informationen: Die Bundesregierung


Entwurf des länderübergreifenden Bundesraumordnungsplans zum Hochwasserschutz – Beteiligungsverfahren beginnt

September 2020: Die Bundesregierung plant, den Hochwasserschutz in Deutschland zu verbessern. Daher entwickelt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen länderübergreifenden Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Nun wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Dazu erklärte Dr. Markus Kerber, Staatssekretär (BMI): "Hochwasser macht nicht an Landes- und Staatsgrenzen halt. Schutzmaßnahmen müssen die Flussgebiete als Ganzes in den Blick nehmen: Von der Quelle bis zur Mündung. Es ist daher richtig und wichtig, dass wir mithilfe des länderübergreifenden Raumordnungsplanes erstmals bundesweite raumordnerische Standards in der Hochwasservorsorge setzen."

Vom 28. September bis zum 6. November 2020 haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des BRPH umfassend Stellung zu nehmen. Beteiligungsseite: www.beteiligung-brph.de/bbsr/

Nach den Erkenntnissen aus dieser Beteiligungsrunde werde man den Planentwurf im 1. Halbjahr 2021 weiterentwickeln, um alle Aspekte der Hochwasservorsorge zukunftsgerichtet abzudecken, so Kerber.

Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz soll im 3. Quartal 2021 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier. Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 28. September 2020