Bremen wird zusammen mit Berlin eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, um die Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Jobcenter zu verbessern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat am 14. Januar 2020 auf Vorschlag der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gefasst.
Die Gesetzesinitiative soll den Jobcentern ermöglichen, die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser kostendeckend auf Basis von über dem allgemeinen Mindestlohn liegenden, landesgesetzlich geregelten Entgelten zu fördern. Eine solche Regelung ist zum Beispiel der Bremer Landesmindestlohn, der mit 11,13 Euro höher ist als der allgemeine Mindestlohn mit 9,35 Euro.
Die von Bremen initiierte Gesetzesänderung sei notwendig, da zurzeit die Förderung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslose einstellen wollen, nicht kostendeckend ist, wenn sie durch das Landesmindestlohngesetz oder auch das Tariftreue- und Vergabegesetz zur Zahlung eines über dem bundesweit gültigen Mindestlohn liegenden Lohn verpflichtet sind.
Die aktuelle Gesetzeslage führt dazu, dass die Unternehmen oder Einrichtungen die Differenz zwischen dem landesgesetzlich vorgeschriebenen Lohn und dem maximalen Förderbetrag selbst tragen müssen, womit die Motivation sinke, Langzeitarbeitslose einzustellen.
Die Lohnkostenförderung durch die Jobcenter soll für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Anreiz schaffen, langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance in ihrem Unternehmen zu geben. Quelle/Weitere Informationen: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Bremen, Pressemitteilung vom 14. Januar 2020