Über eine Bundesratsinitiative (BR Drs. 527/19) möchte das Land Bayern den derzeit geltenden Bußgeldrahmen verdoppeln: von 50.000 auf 100.000 Euro. Außerdem soll Mietwucher leichter anerkannt werden.
Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage
Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ließe sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern seinen Gesetzesantrag.
Bußgeldhöhe nicht mehr zeitgemäß
Wegen des anhaltend knappen Wohnungsmarktes müsse der entsprechende Ordnungswidrigkeitstatbestand zugunsten der Mieter geändert werden. Die beabsichtigte Verdoppelung des Bußgeldrahmens hält Bayern angesichts der zum Teil sehr hohen Mieten für angezeigt: 50.000 Euro Bußgeld seien heute nicht mehr zeitgemäß.
Weitere Initiative aus Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat hierzu ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht (siehe BR-Drs. 542/19). Beide Initiativen werden am 8. November 2019 im Plenum vorgestellt.
Zum Verfahren
Die Vorlagen gehen nun in die Ausschüsse. Sie beraten darüber Mitte November. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung – dann geht es um die mögliche Einbringung der Initiativen beim Bundestag. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 1. November 2019