Bundesrat will Einbau von privaten Ladestellen erleichtern

Oktober 2019

Zur Förderung der Elektromobilität möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11. Oktober 2019 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor. Dem Gesetzentwurf ist die Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen vorausgegangen.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 11. Oktober 2019


September 2019

Leichterer Einbau von Ladestellen – Gesetzantrag in Bundesrat eingebracht

Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit einem Gesetzesantrag (BR Drs. 347/19) schlagen sie Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Die Ausschüsse haben am 27. September dem Bundesrat empfohlen, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen
(BR Drs. 347/1/19).

Der Entwurf sieht vor, das jeder Mieter einen Anspruch darauf haben soll, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der drei Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz alle Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Der Bundesrat befasst sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 20. September 2019/Beratungsvorgang auf www.Bundesrat.de, Stand 27.09.2019