Thüringen möchte den Klimaschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Bereits im vergangenen Jahr 2018 hatte das Land einen entsprechenden Entschließungsantrag (BR Drs. 581/18 vom16.11.2018) in den Bundesrat eingebracht. In der Plenarsitzung am 11. Oktober 2010 soll das Plenum nun darüber entscheiden.
Die Herausforderungen des Klimawandels könnten nur bewältigt werden, wenn dem Klimaschutz gehobene Priorität eingeräumt wird, begründet Thüringen seinen Antrag. Die Auswirkungen von Dürre und Hitze machten beispielhaft deutlich, wie wichtig eine zielgerechte Klimaschutz-Politik sei. Das Erreichen internationaler und nationaler Klimaschutzziele sei unabdingbar, betont Thüringen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 2. Oktober 2019