Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Die Mietpreisbremse gilt seit dem Jahr 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.
Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 14. Februar 2025