Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen (siehe dazu unten Nachricht vom 18.10.2019).
Bevor das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 8. November 2019
Ab dem 1. Januar nächsten Jahres wird es mehr Wohngeld geben. Mit der Wohngeldreform 2020 will die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten entlasten. Dem Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes (durch Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen geänderte Fassung) hat der Deutsche Bundestag am 18. Oktober 2019 zugestimmt.
Die Wohngeldreform 2020 bringt für Empfänger zunächst Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Mieten- und Einkommensentwicklung.
Mehr Wohngeldberechtigte
Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet. Die letzte Wohngelderhöhung gab es zum 1. Januar 2016.
Leistungsverbesserungen für Haushalte mit geringem Einkommen
Von der Wohngeldreform werden laut Bundesregierung insgesamt rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren. Darunter sind rund 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zur Höhe der Zahlungen bieten Wohngeldtabellen eine Orientierung. Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden, die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.
Dynamisierung und Freibeträge
Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Wohngeld kann damit auch für erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen eine Alternative zum Bezug von Grundsicherung sein. Außerdem werden die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erhöht.
Wohngeld an Lebensbedingungen angepasst
Der Gesetzentwurf setzt entsprechende Vorgaben des Koalitionsvertrages um: Die Koalitionspartner hatten sich darauf verständigt, das Wohngeld in Deutschland an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen anzupassen.
Zentrale Wohngipfel-Vereinbarung umgesetzt
Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Newsletter "Verbraucherschutz aktuell" vom 18. Oktober 2019