Zur Stärkung des Radverkehrs darf der Bund künftig auf Brücken von Autobahnen oder Bundesfernstraßen Radwege bauen: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenge-setzes (8. FStrÄndG)– BT Drs. 19/17290).
Bei den Brücken geht es vor allem um solche, die über Flüsse führen. Hierdurch sollen Radwege, die entlang eines Flusses beiderseitig verlaufen, verbunden und Lücken in der Radverkehrsinfrastruktur geschlossen werden.
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um einige Aspekte ergänzt und dadurch unter anderem den Mobilfunkausbau an Bundesfernstraßen erleichtert. Außerdem hat er die Mautbefreiung für mit LNG, also Erdgas, betriebene Lkw bis Ende 2023 verlängert. Die Länder werden durch den Gesetzesbeschluss ermächtigt, Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel selbst zu regeln.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelungen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und die Erleichterungen beim Mobilfunkausbau sollen ein Vierteljahr nach Verkündung in Kraft treten. Die Ermächtigung der Länder, bestimmte Gebührensätze beim Ausstellen von Parkausweisen selbst zu regeln, greift unmittelbar nach der Verkündung. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 5. Juni 2020