Bundesrat stimmt Gesetz zum Kita-Ausbau zu

März 2020

Die Frist für die Bewilligung von Bundesmitteln durch die Länder zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird bis Ende 2020 verlängert. Dies hat der Bundestag am 12. März 2020 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 27. März 2020 zu.

Ursprünglich wäre die Frist Ende 2019 ausgelaufen. Bis dahin nicht bewilligte Gelder hätten an jene Länder umverteilt werden müssen, die die bereitgestellten Mittel bereits zu 100 Prozent bewilligt haben. Ebenfalls um ein Jahr verlängert wird die Frist für die Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (bis Ende 2025).

Das Gesetz geht zurück auf die Anregung der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder. Zur Begründung hatten diese erklärt: Städte, Gemeinden und Jugendämter stehen vor großen Herausforderungen in der Umsetzung des Investitionsprogramms. Zur Deckung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Kita-Plätzen zeichne sich vermehrt die Notwendigkeit zu aufwendigen Neubaulösungen ab. Vor allem in Ballungsräumen bestehe die Schwierigkeit, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu finden. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Ausschreibungsverfahren, hinzu kämen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und im Handwerk.

Das Gesetz soll teils rückwirkend, teils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 27. März 2020


11. März 2020

Fristverlängerung für Kita-Ausbau – Bundestagsausschuss verabschiedet Gesetzentwurf

Die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln durch die Länder zum Ausbau der Kindertagsbetreuung soll bis Ende 2020 verlängert werden. Der Familienausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung am 11. März 2020 in der durch den Ausschuss geänderten Fassung (BT Drs. 19/17818).

Ursprünglich lief die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln Ende 2019 aus und die bis dahin nicht bewilligten Gelder wären an jene Länder umverteilt worden, die die bereitgestellten Mittel bereits zu 100 Prozent bewilligt haben. Ebenfalls um ein Jahr verlängert werden soll durch die Gesetzesänderung die Frist für die Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau". Das Sondervermögen soll nun erst Ende 2025 aufgelöst werden.

Die Bundesregierung folgt mit ihrer Gesetzesinitiative einem Umlaufbeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz, die darauf verwiesen hatte, dass Städte, Gemeinden und Jugendämter vor großen Herausforderungen in der Umsetzung des Investitionsprogramms stünden. Aktuell zeichne sich unter anderem vermehrt die Notwendigkeit zu aufwendigen Neubaulösungen zur Deckung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Kita-Plätzen ab.
Vor allem in Ballungsräumen bestehe die Schwierigkeit, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu finden. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Ausschreibungsverfahren, hinzu kämen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und im Handwerk.

Mit der Annahme eines Änderungsantrages von CDU/CSU und SPD durch den Familienausschuss gegen die Stimmen der AfD sollen zudem Änderungen am Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und am Gesetz eines Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vorgenommen werden. So sollen die Förderzeiträume für das Infrastrukturprogramm und das Schulsanierungsprogramm um ebenfalls ein Jahr verlängert werden, um den vollständigen Abruf von Geldern aus dem Sondervermögen in Höhe von insgesamt sieben Milliarden Euro zu gewährleisten. Quelle/Weitere Informationen:hib Nr. 276/2020 vom 11. März 2020