Bundesrat stimmt für Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Oktober 2020

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie hat am 9. Oktober 2020 den Bundesrat passiert. Damit hat das Gesetz für weniger Abfall und mehr Recycling die letzte Hürde genommen. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gibt den nötigen Rechtsrahmen für eine ökologische Weiterentwicklung der bestehenden Regeln.
Das Gesetz überträgt die EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie in Teilen auch die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie sowie Änderungen der Verpackungsrichtlinie und der Elektroaltgeräterichtlinie in nationales Recht und geht in wichtigen Feldern über die Vorgaben der EU hinaus. Das novellierte Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Oktober 2020 in Kraft. Im Anschluss wird die Bundesregierung entsprechende Verordnungen auf den Weg bringen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Pressemitteilung vom 9. Oktober 2020


Februar 2020

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – Grundlagen für weniger Abfall und mehr Recycling

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes legt die Grundlagen für wichtige Fortschritte auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling. Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung: Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen."

Ein neues Element in der Produktverantwortung ist die sogenannte "Obhutspflicht". Mit ihr nimmt die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung. Mit der Obhutspflicht schaffe der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. In den Bereichen öffentliche Beschaffung und Obhutspflicht gehe die Bundesregierung damit deutlich über das hinaus, was EU-weit vereinbart wurde.

Um das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten, erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage enthält das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hersteller und Händler müssen dann deutlich nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Eine Möglichkeit ist, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.

Für die Reinigung von Parks und Straßen kommen bislang allein die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren auf. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff sollen sich künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. "Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll und noch giftige Kippen rumliegen", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Neben diesen drei zentralen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf weitere Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und teilweise bereits der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie.

Es wird nun das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Pressemitteilung vom 12. Februar 2020