Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unterstützt: Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 18. September 2020 auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung (BT Drs. 19/20595) und einem flankierenden Begleitgesetz zu (BR Beschluss-Drs. 540/20) .
Einbrüche bei Gewerbesteuer kompensieren: Bund und Länder gleichen in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie aus. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetzeingefügt, der automatisch am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft tritt.
Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten steigt: Außerdem beteiligt sich der Bund künftig mit bis zu 74 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende - bisher sind es 49 Prozent. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung vom Bund an Städte und Gemeinden eintritt, wird Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz ergänzt: Danach greift die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt.
Entlastung der ostdeutschen Länder: Zudem werden die ostdeutschen Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können beide Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie sollen am Tag darauf in Kraft treten. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 18. September 2020
Der Bund will die Kommunen in Folge der Corona-Pandemie verstärkt finanziell unterstützen. Konkret sollen:
1. den Städten und Gemeinden in diesem Jahr die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer pauschal von Bund und Ländern ausgeglichen werden.
2. soll der Bund dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zu 74 Prozent der Kosten übernehmen.
3. sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Dies sieht der Entwurf eines "Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder" der Bundesregierung (19/21753) vor, der am Mittwoch, den 9. September, zur ersten Lesung im Bundestag ansteht. Die Verabschiedung ist für den Folgetag vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatte einen wortgleichen Entwurf (19/20598) bereits in den Bundestag eingebracht.
Für den einmaligen Gewerbesteuerausgleich sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zudem Änderungen im Grundgesetz nötig. Dazu liegen wortgleiche Entwürfe der Koalitionsfraktionen (19/20595) und der Bundesregierung (19/21752) vor. Am Montag, den 7. September, findet eine öffentliche Anhörung zu den Vorhaben statt.
Quelle/Mehr Informationen: hib - heute im bundestag Nr. 868 vom 25. August 2020