Der Bundesrat schlägt Änderungen bei den so genannten qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor. Am 16. Dezember 2022 fasste er auf Initiative von Bayern eine Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.
Ziel ist es, dass Gemeinden Mietspiegel-Anpassungen künftig unabhängig vom Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts vornehmen dürfen und stattdessen einen Mietpreisindex verwenden, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet.
Ein Festhalten am bisherigen Verbraucherpreisindex führe aufgrund der aktuell hohen Inflation zu großen Sprüngen bei den Vergleichsmieten im qualifizierten Mietspiegel, warnt der Bundesrat. Hierdurch würden Mieterinnen und Mieter noch weiter belastet – zusätzlich zu den ohnehin hohen Energie- und Heizkosten.
Zudem weisen die Länder auf das Problem hin, dass Indexmietverträge, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, Mieterinnen und Mieter doppelt belasten: Zusätzlich zu den stark erhöhten Betriebskosten müssen die Betroffenen mit deutlichen Mieterhöhungen entsprechend der extremen Inflationsrate rechnen. Diese steige wiederum zu einem wesentlichen Teil durch den Energiekostenanstieg. Notwendig sei daher eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpft, fordert der Bundesrat.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 16. Dezember 2022