Bundesrat nimmt Stellung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Mai 2022

Die Länder haben sich am 20. Mai 2022 im Bundesrat zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG positioniert. Ihre Stellungnahme (BR Drs. 162/22) wird in den Bundestag eingebracht, der über das Vorhaben berät.

Länder fordern Änderungen
Der Bundesrat fordert unter anderem, dass für die Realisierung von Ausbauvorhaben des Verteilernetzes, die der Netzintegration erneuerbarer Energien dienen, ebenfalls das öffentliche Interesse gesetzlich festgestellt wird und dass sich die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben auch auf Verteilernetze erstrecken soll.

Innovative Technologien fördern
Die Länder bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung des Paragrafen 22 des Energie-Umlagen Gesetzes erweitert werden kann auf weitere Technologien zur Sektorenkopplung im Bereich Power-to-Heat, namentlich auch auf innovative Technologien wie die thermische Bauteilaktivierung.

Wärmeversorgung im Fokus
Zudem fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren neben der Stromerzeugung auch die Wärmeversorgung stärker in den Fokus zu rücken und insbesondere für ein rasches Inkrafttreten der Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit langfristiger Perspektive über 2030 hinaus zu sorgen; ebenso für eine hinreichende finanzielle Ausstattung von mindestens 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung, für die Versorgungssicherheit und als Ergänzung der erneuerbaren Energien sei stärker zu betonen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, regulatorische Hemmschwellen im Bereich der Stecker-Solar-Geräte abzubauen.

Schließlich bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend ausgestaltet werden kann.

Hintergrund: Grundlegende Transformation der Stromversorgung
Innerhalb von weniger als anderthalb Jahrzehnten soll der in Deutschland verbrauchte Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen. Hierfür seien massive Anstrengungen erforderlich, erläutert die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Damit die erneuerbaren Energien mit der erforderlichen Dynamik ausgebaut werden können, will sie das gesamte EEG grundlegend überarbeiten.

Was die Bundesregierung vorhat
Im Entwurf ist festgeschrieben, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Bundesregierung will erreichen, dass bis zum Jahr 2035 der Strom in Deutschland nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammt. Sie will die Ausbaupfade der einzelnen Technologien, insbesondere der Solar- und Windenergie anheben und neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitstellen. Vorgesehen ist außerdem die intensivere Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik und eine verstärkte Erschließung von windschwachen Standorten. Die Regierung will auch die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessern und das Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken. Außerdem beabsichtigt sie, die EEG-Umlage vollständig abzuschaffen und damit Regelungen für den Eigenverbrauch und Privilegierung der Industrie zu vereinfachen und das Energierecht zu entbürokratisieren.

Teil des "Osterpaketes"
Der Gesetzentwurf ist Teil des sogenannten "Osterpaketes", einer großen energiepolitischen Gesetzesnovelle, die das Bundeskabinett am 6. April 2022 beschlossen hat. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung verschiedener Energiegesetze, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und konsequent vorantreiben soll.

Auch die beiden weiteren Bestandteile des Paketes standen auf der Tagesordnung des Bundesrates am 20. Mai 2022: Ein Vorschlag für eine grundlegenden Überarbeitung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie ergänzende Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Auch hierzu haben die Länder Stellung genommen

Nächste Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal zur abschließenden Beratung im zweiten Durchgang in den Bundesrat. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 20. Mai 2022