Bundesrat macht sich für Recyclingbaustoffe stark

Mai 2022

Der Bundesrat spricht sich für die stärkere Verwendung von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen) aus. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 20. Mai 2022 auf Initiative Bayerns gefasst.

Nachhaltigkeit beim Wohnungsbau
Nach Auffassung der Länder leistet der Einsatz von wiederverwendbaren Baustoffen und Bauteilen sowie von RC-Baustoffen einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Daher sei es geboten, deren Potenziale auszuschöpfen und ihren Einsatz zu stärken. Deshalb müsse bald eine entsprechende Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen vorgelegt werden.

Einheitliche Standards
Der Bundesrat bittet die Bunderegierung, gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass im größerem Maße als bisher in Rechtsvorschriften standardisierte Qualitätskriterien für RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe berücksichtigt werden und entsprechende Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus geschaffen werden.

Staatliche Förderung
Außerdem bittet die Länderkammer darum, eine gezielte Förderung durch die staatseigene KfW-Bank zu prüfen. Nebenbedingung müsse sein, dass beim Einsatz von RC-Baustoffen und von wiederverwendbaren Baustoffen auch das Klimaschutzziel von 1,5 Grad auf Gebäudeebene ökobilanziell erreicht wird.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, darauf hinzuwirken, dass RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe explizit im Standardleistungsbuch für das Bauwesen, das bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich zu Grunde gelegt wird, primär gefördert werden.

"Mantelverordnung"
Die Schonung von Ressourcen im Bereich der Baustoffe stand bereits 2021 auf der Tagesordnung im Bundesrat. Damals stimmten die Länder dem neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle in der so genannten Mantelverordnung zu, die Mitte 2023 in Kraft treten wird.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 20. Mai 2022