Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einen Gesetzentwurf der Länder Hamburg und Bremen zur Stärkung des Mieterschutzes bei Vermietung von möblierten Wohnungen und Kurzzeitverträgen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Initiative gegen eine Umgehung der Mietpreisbremse.
Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer späteren Plenarsitzung wieder aufgerufen werden.
Hamburg und Bremen wollen Schlupflöcher schließen
Die beiden Stadtstaaten kritisieren, dass die Regelungen zur Mietpreisbremse in der Praxis umgangen werden – durch Vermietung von möblierten Wohnungen oder durch kurze (Ketten)-Vertragslaufzeiten. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt könne das bedeuten, dass Menschen in die kurzzeitige, teure Anmietung möblierten Wohnraums gedrängt würden, obwohl sie eigentlich dauerhaft bezahlbaren Wohnraum benötigen.
Transparente Preisgestaltung und Deckelung des Möblierungszuschlags
Hamburg und Bremen fordern daher die gesetzliche Pflicht, den Möblierungszuschlag immer separat neben der Netto-Kaltmiete auszuweisen, damit Mieter und Mieterinnen sie mit der ortsüblichen Miete vergleichen und so nachvollziehen können, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Die Höhe des Zuschlags solle künftig begrenzt werden: auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben.
Mietpreisbremse ab sechs Monaten Vertragslaufzeit
Mietverträge ab sechs Monaten Dauer sollen künftig nicht mehr als Kurzzeitvermietung gelten, ebenso Ketten befristeter Kurzzeitverträge. Nach jetziger Rechtslage ist nicht definiert, wann eine Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird und daher von der Mietpreisbremse ausgenommen ist. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 5. November 2021