Hamburg und Bremen möchten den Milieuschutz stärken, um bezahlbaren Mietwohnungsraum zu sichern. In einem Gesetzesantrag (BR Drs. 545/19) fordern die beiden Länder deshalb, eine Ausnahmereglung im Baurecht zu streichen: Sie ermöglicht es, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln, wenn sie in einer Zeitspanne von sieben Jahren nur an Mieter verkauft werden.
Ausnahmeregel kommt sehr häufig zur Anwendung
In der Praxis werde diese Regelung sehr häufig angewendet, erklären die Antragsteller. So werde die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Hamburg überwiegend über diese Ausnahme genehmigt. Auch in Berlin sei das in 90 Prozent der Umwandlungen der Fall.
Milieuschutz werde ausgeschaltet
Faktisch könnten sich die Mieter die Wohnungen jedoch häufig nicht leisten, weshalb die Eigentümer die Schutzfrist für Mieter verstreichen ließen und anschließend am Markt anböten. Der neue Eigentümer würde dann häufig Eigenbedarf anmelden oder die Mietpreise nach einer Modernisierung erhöhen. Auf diese Weise sei der Milieuschutz ausgeschaltet, begründen die beiden Länder ihren Gesetzesvorschlag.
Zum Verfahren
Der Gesetzesantrag wird am 8. November 2019 im Bundesrat vorgestellt. Anschließend geht er in die Ausschüsse, die Mitte November beraten. Sobald sie ihre Empfehlungen abgeschlossen haben, kommt die Initiative erneut ins Plenum – dann zur Beschlussfassung. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 1. November 2019