Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG

April 2024

Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) (BR Drs. 123/24).

Studienstarthilfe für alle
In seiner Stellungnahme (BR Drs.123/24) kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne, dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei. Das Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit.

Geplante Höhe der Bedarfssätze nicht ausreichend
Außerdem bemängelt die Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale erhöht werden.

Schließlich ist der Bundesrat der Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand. Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern.


Was die Bundesregierung vorhat
Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört unter anderem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden. Die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem verlängert werden. Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum Bürokratieabbau.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf die Tagesordnung.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 26. April 2024