Bundesrat: finanzielle Entlastung für unterhaltspflichtige Angehörigen kommt

November 2019

Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, das der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten. Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt.

Quellen/weitere Information: Bundesrat kompakt,  Bundesrat, Drucksache 550/19 vom 29.11.2019


Bundesrat zu Angehörigen-Entlastungsgesetz

Oktober 2019: Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die Pläne der Bundesregierung beraten, erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell zu entlasten: Zukünftig sollen die Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder erst dann zurückgreifen dürfen, wenn ihr Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die von ihr vorgelegte Kostenschätzung zu überarbeiten: Unabhängig von der ohnehin lückenhaften Datengrundlage spiegele die derzeitige Kostenberechnung die Belastung für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider, kritisieren die Länder.

Etwaige Mehrbelastungen für Länder und Kommunen müsse der Bund kompensieren und dies bereits im Gesetz verbindlich sicherstellen. Zu garantieren sei nicht nur die Übernahme der derzeit geschätzten Zusatzkosten, sondern auch davon abweichende zusätzliche Belastungen, die sich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen. Bund und Länder müssten dann erneut über den angemessenen Umfang der Ausgleichszahlungen verhandeln. Wichtig sei daher, im Gesetz eine Kostenevaluation festzuschreiben.

Weitere Vorschläge des Bundesrates dienen dazu, der Zielsetzung des Entwurfs besser Rechnung zu tragen und die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Sie betreffen unter anderem die Leistungen für junge Menschen in besonderen Ausbildungsstätten und stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

Zudem fordert der Bundesrat eine Übergangsregelung, um eine Finanzierungs- bzw. Rentenlücke für Menschen mit Behinderung zu schließen, die nach der Systemumstellung durch das neue Bundesteilhabegesetz für den Monat Januar 2020 droht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Vermutungsregel vor. Sie soll dafür sorgen, dass Angehörige grundsätzlich nicht mehr für Pflegekosten der Betroffenen einspringen müssen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle von 100.000 Euro vermutet, müssen Angehörige ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.

Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere: Wenn Eltern die Kosten für Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, möchte die Bundesregierung die Einkommensgrenze einführen  so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten derzeit fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können.

Menschen mit Behinderungen: Profitieren sollen auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben – zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Der Regierungsentwurf enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.

Nächste Schritte: Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und reicht dann beide Dokumente in den Bundestag nach. Dieser hatte bereits im September mit seinen Beratungen begonnen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 11. Oktober 2019