Bundesrat billigt weitere Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Bedürftige

März 2021

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. März 2021 dem so genannte Sozialschutz-Paket III (BT Drs. 19/26542) zugestimmt. Es sieht vor allem eine Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte vor. Außerdem wird damit der erleichterte Zugang zu sozialer Sicherung ebenso verlängert wie die Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Mit einer begleitenden Entschließung übt der Bundesrat allerdings Kritik an den aus den Maßnahmen resultierenden Kosten für Länder und Kommunen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 5. März 2021


Februar 2021

Bundestag: Sozialschutz-Paket III mit neuen Fristen

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf (BT Drs. 19/26542) der Koalitionsfraktionen für das Sozialschutzpaket III zugestimmt. Mit dem Paket wollen CDU/CSU und SPD Menschen, die Grundsicherung beziehen, während der Corona-Pandemie erneut entlasten. Es beinhaltet auch Erleichterungen für soziale Dienstleister. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Geändert wurde der Entwurf vor allem hinsichtlich der Dauer der geplanten Verlängerungen, die nun vielfach zum einen an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt beziehungsweise längstens bis 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Dies hatten zahlreiche Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag vorgeschlagen. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 24. Februar 2021


Februar 2021

Bundestag: Experten für Nachbesserungen beim Sozialschutz-Paket III

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für das Sozialschutz-Paket III(BT Drs. 19/26542) wird von einer Mehrheit der Experten begrüßt. Insbesondere Wohlfahrtsverbände fordern jedoch gleichzeitig Nachbesserungen für einkommensschwache Haushalte, die nicht im Grundsicherungsbezug sind. Arbeitgebervertreter warnten davor, die erleichterten Zugangsbedingungen für die Grundsicherung über das Ende der Corona-Pandemie hinaus zu verstetigen. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 22. Februar 2021 deutlich.

Das Sozialschutz-Paket III sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 22. Februar 2021