Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten einen einmaligen Zuschuss, um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Am 8. April 2022 billigte der Bundesrat (BR Drs. 128/22) einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 17. März 2022. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Gestaffelt nach Haushaltsgröße
Jeder Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.
Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.
Pfändungssicher
Der Zuschuss ist unpfändbar und wird von Amts wegen gezahlt - einer gesonderten Antragstellung bedarf es nicht. Die Auszahlung ist für den Sommer vorgesehen, wenn in der Regel die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.
Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 geplant
Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Personen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis Ende Mai 2032 gelten.
Bundesrat fordert dauerhafte Entlastung bei Energiekosten
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Haushalte mit geringem Einkommen umgehend eine Lösung zu finden, um die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern.
Klimakomponente beim Wohngeld
Die Länder verlangen von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Klimakomponente umzusetzen und insbesondere die steigenden Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen im Wohngeld abzubilden. Die Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch erfolgen, betont der Bundesrat in der Entschließung. Er bittet die Bundesregierung um Prüfung, wie der Bund die finanziellen Auswirkungen allein tragen kann.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 8. April 2022
Im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist am 16. März 2022 das von den Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Heizkostenzuschussgesetz (BT Drs. 20/689) mit Änderungen verabschiedet worden. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Ablehnung durch die CDU/CSU-Fraktion. Der Entwurf soll am 17. März abschließend im Plenum beraten werden.
Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte und angenommene Änderungsantrag sieht gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine Verdoppelung des einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger vor. Statt der bisher geplanten 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt solle es 270 Euro geben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten. Zudem sollen alle Berechtigten den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bund stelle für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2032 gültig bleiben. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 16. März 2022
Der von den Bundestagsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (BT Drs. 20/689) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Warme Wohnung statt sozialer Kälte" (BT Drs. 20/25), sind bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen auf viel Einigkeit gestoßen. Einzelne Sachverständige, darunter der Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtverbandes sowie der Vertreter des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer, betonten am Montag die Notwendigkeit, die Höhe der Förderungen an die massiv gestiegenen Preise für Strom, Gas und Heizöl anzupassen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, bedürftigen Bürgern einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Der Entwurf entstand vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten und soll unter anderem an Wohngeld-Empfänger ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf außerdem "nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte" sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein. Für Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 175 Euro (zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 35 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 115 Euro betragen. Laut Entwurf sollen von dem Zuschuss "rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen", profitieren. Dem Bund sollen durch den Zuschuss im Jahr 2022 Mehrausgaben in Höhe von rund 189 Millionen Euro entstehen. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 14. März 2022