Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Juli 2020

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.

Effiziente Anlagentechnik

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Austauschprämie für Ölheizungen
Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Zahlreiche Änderungen gehen auf Bundesrat zurück
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.

52-GW-Ausbaudeckel und Abstandsregeln für Windräder
Darüber hinaus hat der Bundestag den 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft – eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten.

Sie erhalten künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorzusehen. Dies soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen. Die umstrittene bundeseinheitliche Abstandsregelung ist damit vom Tisch.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.

Entschließung: Noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen beschlossen und das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich betont er, dass es bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen muss, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 3. Juli 2020


Juni 2020

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz – Abstandsregelung für Windanlagen und Aufhebung des Photovoltaik-Deckels

Am 18. Juni 2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckelsim EEG beschlossen.

Das Gebäudeenergiegesetz sowie die Regelungen zu Windabstandsflächen und zur Abschaffung des Solardeckels finden Sie hier.

Quelle/Weitere Informationen: Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 18. Juni 2020


Oktober 2019

Gesetzentwurf für Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schaffe ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug sollen erleichtert werden. Eine Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer ist mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem "Modellgebäudeverfahren" können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019