Bundesrat berät Gesetz zu Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr

Juli 2024

Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Gesetz erstmalig einen zulässigen THC-Grenzwert im Blutserum gesetzlich fest. Die Rechtsprechung ging bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus - das Gesetz sieht nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie junge Fahrer unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat kompakt, Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1046. Sitzung am 05.07.2024 , Top 8

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