In verkürzter Frist hatte der Bundesrat am 8. Juli 2022 einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt. Die Verordnung räumt Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, das Recht ein, die ihnen nach § 24 Energiesicherungsgesetz von ihren Gaslieferanten weitergegebenen Preisanpassungen auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen ihrerseits zeitnah an ihre Fernwärmekunden weitergeben zu können. Diese erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht. Ohne diese Möglichkeit zur Weiterreichung der Preiserhöhungen könnten bei den Fernwärmeversorgern erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung von Kundinnen und Kunden führen, heißt es in der Verordnungsbegründung.
Mit der Anzeige im Bundesgesetzblatt sind die Änderungen am 19. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2022
Quelle/Weitere Infromationen: Bundesratkompakt, Top57 aus Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1023. Sitzung am 08.07.2022