Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 15. Juli 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ausgefertigt. Das Gesetz kann damit nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende April beschlossen, im Mai passierte es den Bundesrat. Danach prüfte das Bundespräsidialamt das umstrittene Gesetz ungewöhlich lang auf seine Verfassungsmäßigkeit.
Die Gesetzesreform stößt bei den Umweltverbänden auf scharfe Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe reagierte umgehend und kündigte eine neue Klimaklage gegen die Bundesregierung an.
Quelle/Weitere Informationen: Bundespräsidialamt, Pressemitteilung vom 15. Juli 2024 / Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 15. Juli 2024
Mai 2024: Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024 Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt (BR Drs.199/24, Beschluss) . An den Klimazielen ändert die Novelle nichts – Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral bleiben.
Klimaziele sektorübergreifend erreichen
Ziel der Änderungen ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten. So wird im Bereich der Treibhausgase zukünftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Der Fokus soll auch auf den zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Schließlich wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen gestärkt, der nun auch die Möglichkeit bekommt, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.
Bundesrat fordert Nachbesserungen
Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung. In dieser fordert er unter anderem eine Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle. Zudem weist er darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme lediglich um eine Maßnahme der Klimaanpassung handele, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Dies könne nur gelingen, wenn auch der CO₂-Ausstoß vermindert würde.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 17. Mai 2024
April 2024: Am 26. April 2024 ist die Neufassung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet worden. Auf den Weg gebracht hatte sie die Bundesregierung im Juni 2023. Ziel der Novelle ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Dabei bleiben die Klimaziele Deutschlands unverändert.
Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen vor – den Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Nach Auffassung der Bundesregierung kann mit diesen Klimaschutzmaßnahmen der Gesamtausstoß an Klimagasen in Deutschland in diesem Jahrzehnt deutlich reduziert werden.
Neu im Klimaschutzgesetz: Statt eines Rückblicks auf das vergangene Jahr ist nun der Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ausschlaggebend. Zudem steht künftig die Erreichung der gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus, unabhängig davon, wo sie entstanden sind. Und: Die Bundesregierung stärkt den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen.
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Klimaschutzprogramm
Das Klimaschutzgesetz erfordert zudem ein Klimaschutzprogramm. Es enthält die konkreten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen will. Das neue Klimaschutzprogramm 2023 wurde vom Kabinett am 14. Oktober 2023 beschlossen.
Diverse Maßnahmen des aktuellen Programms sind bereits umgesetzt, so etwa das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut, Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien oder die Förderungen für energetisches Bauen und Sanieren.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26. April 2024