Die Amtschefinnen und -chefs der Länderagrarministerien haben sich am 14. Januar 2021 unter Leitung von Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz darauf geeinigt, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglich sein sollte. Weiterhin wurde der Bund gebeten, Betriebe bei einem Umbau zu höheren Tierwohlstandards stärker zu fördern, falls sie wegen ASP temporär oder teilweise aus der Schweinehaltung aussteigen. "Die Option eines Teilausstieges soll den Betrieben ermöglichen, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, die Teile der Erzeugung abdecken", so Staatssekretärin Reetz zum Anliegen der Länder.
Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung bitten die Agrarressorts der Länder den Bund, die angekündigte Monitoring- oder Meldeverordnung möglichst zügig im Düngerecht zu verankern. Somit könnten noch genauere Daten zur Düngung in der Landwirtschaft im Nitratmonitoring sowie zur Gebietsausweisung der sogenannten Roten Gebiete genutzt werden.
Außerdem verwiesen mehrere Länder in einer Protokollerklärung darauf, dass die düngerechtlichen Regelungen in eine nationale Nährstoffstrategie eingebettet werden müssen. Diese solle auch dazu beitragen, weitere EU-rechtliche Verpflichtungen im Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Verbesserung der Biodiversität umzusetzen und weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden. "Die gemeinsame Schlussfolgerung von Bund und Ländern aus den Verfahren der letzten Monate muss lauten, nicht erst dann die nötigen Schritte zu ergreifen, wenn Handlungsspielräume kaum mehr vorhanden sind", so die Vertreterinnen und Vertreter der Länder in der zusätzlichen Erklärung.
Hinsichtlich der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) bekräftigten die Länder ihre Forderung nach einer ambitionierten Grünen Architektur der künftigen EU-Agrarförderung. Dabei sind sie sich darin einig, dass die Trilogverhandlungen von EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament abgeschlossen werden müssen, bevor die nationale Umsetzung der GAP endgültig festgesetzt wird. Parallel dazu sollen die erforderlichen nationalen Rechtstexte vorbereitet werden. Zugleich bitten die Länder den Bund, ihnen sukzessive Informationen zu den Fortschritten der Trilogverhandlungen zu übermitteln, damit sie die Vorarbeiten für einen entsprechenden Beschluss der Länderagrarministerkonferenz voranbringen können. Quelle/Weitere Informationen: Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 14. Januar 2021