Die neue Bundeskompensationsverordnung (BKompV) ist im Bundesgesetzblatt (BGBL 2020 I, 02.06.2020, S. 1088ff.) veröffentlicht worden und am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. Mit dieser Eingriffsregelung gelten nun bei vielen öffentlichen Infrastrukturprojekten einheitliche Standards, um nach dem Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in die Natur auszugleichen.
Die BKompV soll dazu dienen, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anwendungs- und vollzugsfreundlicher auszugestalten. Ziel ist es, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen und dadurch die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbilds auf Dauer zu sichern. Einheitliche und länderübergreifende Standards sollen dabei für mehr Transparenz und Akzeptanz und dadurch zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auch im Bereich der Energiewende führen. Wichtiger Bestandteil der BKompV sind Regelungen zur Land- und Forstwirtschaft, um Anreize für einen schonenden Flächenumgang für Zwecke der Kompensation zu setzen.
Die Verordnung gilt für Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbehörden fallen, wie die Errichtung von bestimmten Energiefreileitungen oder Erdkabeln, die Errichtung von Offshorewindparks, Eisenbahn- und Wasserstrassenanlagen, bestimmte Bundesfernstrassen (ab 2021) sowie Vorhaben der nationalen Verteidigung. Mit der BKompV wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages für die laufende Legislaturperiode umgesetzt. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 8. Juni 2020
Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung die Verordnung über die Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (BKompV) in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/17344). Mit dieser soll die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Bundesvorhaben, bei gleichzeitiger Wahrung hoher naturschutzfachlicher Standards vereinheitlicht, beschleunigt und transparent gemacht werden. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß § 15 Absatz 8 Bundesnaturschutzgesetz zustimmen.
Die Anwendung soll auf Vorhaben, die von Bundesbehörden zugelassen wurden, beschränkt sein. Die Verordnung setze einen Fokus auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und soll zur "Verringerung der Flächeninanspruchnahme dienen." Erfasst werden mit der Verordnung unter anderem das Vermeidungsgebot, die Bewertung des vorhandenen Zustands, die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Schutzgütern sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs und die Grundbewertung des Schutzgutes Biotope. Nach der BKompV liege die Ersatzzahlungsberechtigung bei der niedrigsten Landschaftsbildwertstufe im Vergleich zu den Länderverfahren unter dem Durchschnitt. Bei der höchsten Landschaftsbildwertstufe werde das Ersatzgeld über dem Durchschnitt liegen, schreibt die Bundesregierung.
Quelle/Weitere Informationen: hib Nr. 231 vom 2. März 2020
Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2020 die Bundeskompensationsverordnung (Referentenentwurf, 13.09.2019) beschlossen, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit. Mit der Verordnung sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Dabei habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert darauf gelegt, dass land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Belange berücksichtigt werden.
Konkret wurde eine Verständigung zu folgenden Punkten erzielt:
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 19. Februar 2020