Kinderbetreuung und Schulwesen
- Termin
- 10.03.2025
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB250650
Am 4. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (2. GaFöG-Bericht) beschlossen. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Kinder in Ganztagsbetreuung stetig wächst. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.
Prognose der Elternbedarfe
Der Bericht prognostiziert die Elternbedarfe in zwei Szenarien: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze. Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.
Bildungsinfrastruktur ausbauen
Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.
GaFöG-Bericht
Nach dem Ganztagsförderungsgesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor. Die Federführung liegt beim Bundesfamilienministerium. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat es eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 4. Dezember 2024