Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

August 2024

Das Bundeskabinett hat am 13. August 2024 im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes.

Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) soll die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung garantieren. Mit der Dynamisierung sollen private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert werden.

Das Wohngeld-Plus soll zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent steigen. Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021-2023. Für die voraussichtlich rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt es um durchschnittlich 15 Prozent. Das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 13. August 2024 / Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Wohngeld, 13. August 2024

Veranstaltungsempfehlungen

Wohngeld- und Sozialrecht

Einstieg ins Wohngeldrecht

Termin
Jederzeit
VA-Typ | Nr.
E-Learning-Kurs | EL002
Termin
13.01.2025
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250916
Termin
23.01.2025 - 24.01.2025
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250938