Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 verabschiedet. Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, die im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufiger und extremer werden. Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um.
Die Strategie wird alle vier Jahre aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Künftig sollen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten lassen. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess immer weiterentwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände sind bei dieser Entwicklung einbezogen worden.
Ziele der Klimaanpassung in Deutschland
Die Ziele adressieren prioritäre Bereiche der Klimaanpassung, zu denen der Bund innerhalb seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Sie konzentrieren sich vorrangig auf die in der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 abgeleiteten Klimawirkungen mit besonders dringenden Handlungserfordernissen. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Den Zielen sind Indikatoren zugeordnet, um die Zielerreichung messen zu können. Dabei gilt: Es werden keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen oder Berichtspflichten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen geschaffen. Die Ziele sind sieben Clustern zugeordnet, die die gesamte Bandbreite der Anpassung und Vorsorge abbilden:
- Infrastruktur
- Land und Landnutzung
- menschliche Gesundheit und Pflege
- Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz
- Wasser
- Wirtschaft
- Clusterübergreifende Themenbereiche
Beispiele für Ziele der Klimaanpassungsstrategie:
- Aktivierung von Stadtgrün, um Hitzebelastung zu reduzieren: Dazu soll unter anderem ab 2026 in Gebieten mit Handlungspriorität die Erreichbarkeit kühlender Grünflächen verbessert werden. Zur Erreichung des Ziels sollen Förderprogramme genutzt und weiterentwickelt werden sowie der rechtliche Rahmen zur Berücksichtigung der Transformationserfordernisse der Hitzevorsorge und wassersensiblen Stadtentwicklung gestärkt und weiterentwickelt werden.
- Landwirtschaftliche Betriebe weiter anpassen an klimatische Veränderungen und widerstandsfähig machen gegenüber Klimavariabilität und ungünstigen Witterungsbedingungen. Dazu soll es unter anderem bis 2030 (und danach fortlaufend bis 2050) zu keiner klimawandelbedingten Zunahme der Ertragsschwankungen sowie klimawandelbedingten Abnahme der ökonomischen Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe kommen. Zu Erreichung des Ziels sollen unterm anderem regionale, integrierter Wassermanagementkonzepte umgesetzt werden.
- Klimaanpassungsmanagement stärken: Dazu sollen bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes- Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Zur Erreichung des Ziels tragen unter anderem die Förderrichtlinie des BMUV "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" sowie umfangreiche Beratungs-, Informations-, Vernetzungs- und Fortbildungsangebote des Bundes bei.
Die über 180 Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie sowie weitere knapp 90 Instrumente und Maßnahmen der Bundesregierung zur Klimaanpassung sind im vierten Aktionsplan Anpassung (APA IV) zusammengefasst, der ebenfalls Bestandteil der Strategie ist.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 11. Dezember 2024