Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2025 die Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Entwurf, Stand: 17.12.2025) beschlossen. Sie wird dem Bundesrat zugeleitet, der ihr noch zustimmen muss. Im Oktober 2024 trat nach Zustimmung des Bundesrates die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft.
Bundesminister Volker Wissing erklärte, mit der Anpassung der Verwaltungsvorschrift an die StVO-Novelle bekämen die Kommunen endlich die Rechtssicherheit, die sie noch bräuchten. Er forderte den Bundesrat auf, der Verwaltungsvorschrift zuzustimmen und damit den Weg für die Kommunen freizumachen, künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren zu können. Man ginge damit einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität.
Die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der StVO soll den Kommunen größere Spielräume bei der Gestaltung des Straßenverkehrs vor Ort geben. Um ihnen bei der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, sind noch Folgeänderungen in der VwV-StVO erforderlich. Der Entwurf der Bundesregierung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihn voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. März 2025 behandeln wird.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Pressemitteilung vom 29. Januar 2025