Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Kommunen wollen enger kooperieren. Ziel ist es, möglichst schnell entbehrliche bundeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Dafür haben die BImA sowie der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein gemeinsames Informationsschreiben unterzeichnet.
Darüber hinaus plant die BImA, eigene Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Wohnungsfürsorge für die Unterbringung von Beschäftigten des Bundes umzusetzen und dadurch ebenfalls zu einer Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beizutragen. "Das Informationsschreiben dient dazu, den Städten, Landkreisen und Gemeinden das Verfahren zum beschleunigten und verbilligten Kauf von Bundesimmobilien aufzuzeigen, um möglichst schnell neuen Wohnraum zu schaffen", erläutert Paul Johannes Fietz, Vorstandsmitglied der BImA. "Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden damit einen weiteren Beitrag zur Wohnraumoffensive leisten und darüber hinaus unsere gute Zusammenarbeit noch weiter vertiefen können."
In dem Informationsschreiben werden die wesentlichen Verbesserungen der neuen Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) beim Verkauf von bundeseigenen Flächen an Kommunen vorgestellt. Hierzu zählt zum Beispiel ein Preisnachlass in Höhe von 25.000 Euro je neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau. Zudem gibt es für die Städte, Landkreise und Gemeinden jetzt auch die Möglichkeit, verbilligt erworbene Liegenschaften ohne Rückzahlung des Preisnachlasses an private Dritte weiter zu veräußern, wenn diese sich verpflichten, den Verbilligungszweck zu erfüllen.
In dem Informationsschreiben wird darüber hinaus erläutert, wie die BImA den Wert von Liegenschaften ermittelt. Auch das angewendete Wertermittlungsverfahren, das den üblichen Gepflogenheiten auf dem Immobilienmarkt entspricht, wird genauer dargestellt.
Werden die Voraussetzungen gemäß der Verbilligungsrichtlinie erfüllt, kann die BImA den Kommunen bei einem direkten Erwerb von entbehrlichen Grundstücken des Bundes Vergünstigungen auf den Kaufpreis gewähren. Diese können im Einzelfall mehrere Millionen Euro ausmachen. Zudem existiert mit der neuen Verbilligungsrichtlinie keine Kappungsgrenze mehr. Der Abschlag beim Kaufpreis eines Grundstückes von 25.000 Euro pro neu geplanter Sozialwohnung kann sich bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises addieren.
Weitere Informationen zur Erstzugriffsmöglichkeit der Gebietskörperschaften und zur Verbilligung gibt es auf den Internetseiten der BImA. Quelle/Weitere Informationen: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund, Gemeinsame Pressemitteilung vom 6. Februar 2019