Bundes-Immissionsschutzgesetz: Weitere Ausnahmen von Fahrverboten – Bundesrat stimmt zu

März 2019

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 12. März 2019 der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in geänderter Fassung zugestimmt. Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/6335; BT-Drs. 19/6927) stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion enthielt sich.

Mit der Novelle will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen künftig nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Außerdem sollen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verboten ausgenommen werden.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich vor allem auf Klarstellungen bei den Ausnahmen. So sollen auch schwere Fahrzeuge (ab 3,5 Tonnen) der privaten Entsorgungswirtschaft bundesweit einheitlich von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Stickstoffdioxid-Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung haben und dieses die technischen Anforderungen für eine finanzielle Förderung des Bundes erfüllt. Die Ergänzung bezieht sich auf Abfallbeförderungen durch private Entsorgungsunternehmen ohne Beauftragung der Kommunen sowie die Beförderung von Verpackungsabfällen durch duale Systeme (gelbe Tonne) und Beförderungen von Bau- und Abbruchabfällen. Schwere Kommunalfahrzeuge, die im Auftrag der Kommunen tätig werden, waren schon im Ursprungsentwurf von den Ausnahmeregelungen erfasst. Erweitert wurden außerdem die Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge, diese sollen nicht nur in besonders belasteten Gebieten, sondern bundesweit gelten. Neu eingefügt wurde in den Gesetzentwurf, dass lokale Behörden künftig weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen können.Quelle/Weitere Informationen: hib Nr. 255 vom 12. März 2019


Bundesrat billigt Einschränkung von Diesel-Fahrverboten

Der Bundesrat hat am 15. März 2019 die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Diesel-Fahrverboten gebilligt (BR Drs. 117/19). Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 15. März 2019