Bis 2030 soll die Rekordsumme von 86 Milliarden Euro in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes fließen. Damit werden Gleise und Bahnhöfe, Stellwerke und Energieversorgungsanlagen erneuert.
Am 14. Januar 2020 unterzeichneten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der Vorstandsvorsitzende der DB AG Richard Lutz sowie DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla im Beisein von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Vertrag über die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III).
Von den Gesamtmitteln trägt der Bund 62 Milliarden Euro. Die DB steuert 24 Milliarden Euro Eigenmittel zu. Damit stehen durchschnittlich 8,6 Milliarden Euro pro Jahr für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung zur Verfügung. Das sind 54 Prozent mehr als im vergangenen Planungszeitraum.
Die LuFV regelt insbesondere die Ersatzinvestitionen in das bestehende Eisenbahnnetz, bestimmt Qualitätskennziffern und Sanktionen bei Nichteinhaltung. Die Laufzeit von zehn Jahren hat sich gegenüber der LuFV II verdoppelt.
Die Laufzeit von zehn Jahren schafft mehr Planungssicherheit für die DB und die Wirtschaft. So können Kapazitäten bei Bau- und Planungsfirmen zukunftssicher aufgebaut und langfristige Vereinbarungen mit Lieferanten geschlossen werden. Das ist ein Anreiz für mehr Kapazität und Innovationen in der Bahnbaubranche.
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung soll auch für Transparenz und Kontrolle sorgen. Das Eisenbahn-Bundesamt überwacht, wie die Vereinbarung umgesetzt wird. Es wurden 17 Kriterien vereinbart, um den Erfolg der Vereinbarung zu messen. Verfehlt die DB die vertraglichen Vorgaben, werden Strafzahlungen fällig. Qualitätskennzahlen dokumentieren den Zustand des Netzes, wie viele Brücken erneuert wurden, wie viel Mittel in die Instandhaltung fließen und vieles andere mehr. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung vom 14. Januar 2020